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Lucas Fox' Guide über Wohnsitz und Steuern in Andorra

Lucas Fox' Guide über Wohnsitz und Steuern in Andorra

Persönlich: 

·         In Andorra resident zu werden (d. h. bei Aufenthalten von über 183 Tagen pro Jahr) durch den Erhalt der Arbeitserlaubnis (wird nur für EU oder EFTA Staatsangehörige ausgestellt und nur in dem Fall, in dem kein anderer Andorraner für den Job zur Verfügung steht. Wird nicht für freiberufliche Ausländer ausgestellt)  ODER

·         Passive Wohnerlaubnis-

  • es werden jährlich 200 ausgestellt
  • Dabei ist es nicht erlaubt, zu Arbeiten oder eine berufliche Tätigkeit in Andorra auszuführen.  
  • Das Mindesteinkommen des Familienoberhauptes muss mindestens 24.000 € betragen und 6.000 € für jedes weitere Familienmitglied.
  • Es muss ein gutes Benehmen am vorherigen Wohnsitz nachgewiesen werden.
  • Sie müssen über eine Gesundheitsversicherung und einen Pensionsplan verfügen.
  • Sie müssen ein Haus oder Wohnung im Fürstentum besitzen
  • Sie müssen ein zinsfreies Depot in Höhe von 24.000 € plus 6.0000 € für jedes weitere Familienmitglied an die Regierung bezahlen, welches bei Verlassen des Landes zurückerstattet wird.

·         Angestellte Zahlen Sozialversciherungsbeiträge.

·         Man kann in Andorra nur als Slebstständiger arbeiten, wenn man über 10   Jahr dort resident war. Es gibt keine ausländischen Geschäfte.

·         Pension - es werden 960 Punkte im Rentensystem benötigt. Gibt es ab 65 Jahren. Mindestrente beträgt 150 Euro. Der Gesundheitsservice ist kostenlos mit 500 Punkten.

·         Es gibt keine Einkommens-, Schenkungs-, Erbschafts- oder Kapitalverkehrssteuer.

·         Es wurde 2007 eine Kapitalgewinnsteuer eingeführt - Skalierung

·         Städtische Steuern auf Immobilien

·         Es bestehen Zollgebühren auf einige eingeführte Produkte - es gilt EU-

          übliche externe Tarif.

·         Verkaufssteuern auf verschiedene Produktklassen bewegen sich zwischen 1

          und 12%. Die Mehrzahl im Bereich von 4%:

·         Abzugssteuer von 15% auf Rückgabe von Ersparnissen, die an die Bürger

          der Mitgliedsstaaten der EU bezahlt werden, wovon 75 % direkt an die 

          betroffenen Staaten überwiesen werden (Europäische Steuersparrichtlinie).

·         Verbrauchssteuer nur für landwirtschaftliche Produkte.

·         Grunderwerbssteuer von 1,25 %.

 Unternehmen: 

·         Keine Steuern auf Gewinne, Einkommen oder  Dividenden.

·         Keine Kapitalgewinnsteuer, keine Abzugssteuer und auch keine

          Verkaufssteuer.

·         Gewerbeberechtigungsfirmen variieren.

  • Einzelunternehmer- 640 Euro jährlich
  • Partnerunternehmer- 67% lokaler Besitz- 670 Euros jährlich.
  • Societat Limitadad- 463 Euro jährlich mit zusätzlichen 670 Euro, falls eine Eintragung im Handelsregister notwendig ist.
  • Societat Anonima- 1000 Euro jährlich mit zusätzlichen 670 Euro, falls eine Eintragung im Handelsregister notwendig ist.
  • Krankenversicherung und Sozialversicherung- der Arbeitgeber zahlt 13% vom Gehalt, der Angestellte zwischen 6-9%- normalerweise übernimmt der Arbeitgeber alles. Freiberufliche zahlen 18% des Gehalts.
  • Immobiliensteuern
  • Gewerbliche Vermietung - ist nur zu gewerblichen Raten erhältlich.
  • Besitzer von gewerblichen Immobilien oder Personen, die eine Immobilie zur eigenen Benutzung bauen, zahlen Steuern beim Erwerb der Immobilie und ihrem Bau, zusätzlich zu den Zinssätzen.  Immobilienerwerbssteuer in Höhe von 2,5 % des vereinbarten Kaufpreises, die vom Käufer an die Regierung zu bezahlen ist, getrennt von der Zahlung, die vom Verkäufer zu leisten ist.

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