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Immobilien in Portugal - Kaufprozess einer Immobilie in Portugal
Immobilien Portugal - Guide zum Kaufprozess - Lucas Fox
Wenn Sie sich für die Immobilie entschieden haben, die Sie kaufen möchten, sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt ¨wählen, um SIe kompetent zu vertreten. Gerne empfehlen wir Ihnen eine Rihe von lokalen Rechtsanwälten. Viele ausländische Kunden erteilen Ihrem Rechtsanwalt Handulungsvollmacht. Das erlaubt ihnen, in Ihrem Namen die notwendigen Unterlagen fertig zu stellen und langfristig Kosten zu sparen. Damit wird auch sichergestellt, dass Sie das Geschäft nicht deswegen verlieren, weil Sie nicht schnell genug handeln konnten.
Vor-Vertrag
Das erste, was der Rechtsanwalt in Angriff nimmt, ist die sorgfältige Ausarbeitung eines Vorvertrages. Der Verkäufer sollte eine vollständige Eigentumsurkunde besitzen, die anzeigt, dass er die gesetzlich bevollmächtigte Person ist und dass es sich bei der zum Verkauf stehenden Immobilie genau um dieselbe handelt, die Sie zum Kauf bereit sind.
Die Immobilie sollte über eine gültige Wohnlizenz besitzen, die einer Baugenehmigung ähnelt und bestätigt, dass die örtliche Behörde den Bau der Immobilie genehmigt hat. Der Anwalt wird das Folgende überprüfen:
• Grundbucheintragung
• Eigentum
• Urkunde
• Beschreibung der Immobilie
• Hypotheken / Belastungen
• Verbundene Kosten
• Interessen von Dritten
Caderneta Predial
Jede Immobilie muss über eine “Caderneta Predial” verfügen. Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem unter anderem die steuerpflichtige Bewertung festgelegt wird. Die Bewertung ist wichtig, um die zu zahlenden Steuern festzusetzen.
Wohnlizenz
Alle Wohnimmobilien, die nach 1951 gebaut wurden müssen über eine Wohnlizenz verfügen, die bestätigt, dass die lokale Behörde, die Camara Municipal, die Immobilie inspiziert hat und diese mit der Baugenehmigung und den Bauvorschriften übereinstimmt. Falls die Immobilie bereits vor 1951 erbaut wurde, muss ebenfalls von der Camara eine Urkunde ausgestellt werden, die das bestätigt.
Steuernummer (Steuer-Identifikationsnummer)
Falls Sie eine Immobilie egal welcher Art kaufen, benötigen Sie eine Steuernummer. Der Prozess ist nicht kompliziert und kann von Ihrem Rechtsanwalt übernommen werden.
Detaillierter Bericht
Ein detaillierter Bericht ist nicht gesetzlich für den Kauf einer Immobilie in Portugal vorgeschrieben, ist jedoch teilweise bei älteren Immobilien empfehlenswert.
Davon ausgehend, dass alle oben genannten Punkte zufriedenstellend überprüft wurden, kann ein Vertrag zum Kauf aufgesetzt werden.
Kauf- und Verkaufsvertrag
Der Anwalt wird einen Vertrag für den Kauf und Verkauf (contracto promessa de compra e venda)vorbereiten, der sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer zu unterzeichnen sind. Dieser sollte alle wichtigen Einzelheiten bezüglich der Immobilie enthalten, den Zeitplan für die Zahlung und alle besonderen Bedindungen und Bestimmungen, die von beiden Parteien vereinbart wurden.
Zu diesem Zeitpunkt wird die vereinbarte Anzahlung, normalerweise 10 % des Kaufpreises, an den Verkäufer gezahlt. Der Käufer und Verkäufer sind ab diesem Zeitpunkt gesetzlich an den Vertrag gebunden. Es sind Strafklauseln in diesem Dokument enthalten, falls der andere Vertragspartner vom Verkauf abspringen sollte, nachdem der Vertrag unterschrieben wurde.
Der notarielle Kaufvertrag (Urkunde)
Der notarielle Kaufvertrag wird im Büro des Notars unterschrieben. Der noch offen stehende Kaufpreis wird zu diesem Zeitpunkt bezahlt und der Notar stellt folglich bezüglich des Kaufgeschäfts die amtlichen Dokumente aus. Gewöhnlich ist der Käufer erst offizielle im Besitz der Immobilie, nachdem er den notariellen Kaufvertrag unterschrieben hat.
Der Zeitraum zwischen dem Kauf- und Verkaufsvertrag und der Unterschrift des notariellen Vertrags kann gemäß den Wünschen von Käufer und Verkäufer variieren. Dieser Zeitraum wird im Kauf- und Verkaufsvertrag festgesetzt, bezieht sich aber normalerweise auf 30-60 Tage.
Registrierung (Registo Predial)
Nach dem die Abwicklung des Kaufs offizielle in die Akten des Notars aufgenommen wurde, wird der Anwalt eine Kopie des Urkunde ausstellen und den Kauf beim Grundbuchamt eintragen. Das hält formell fest, dass der Käufer der gesetzliche Eigentümer der Immobilie ist.
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