Leitfaden zum Kauf einer…Spanien Immobilien Kaufguide › Kaufprozess

Lucas Fox Immobilien - Guide zum Spanischen Kaufprozess

Die Schritte zum Kauf einer Immobilie in Spanien:

1. Schritt: Anzahlung

Sobald Ihr Angebot akzeptiert wurde, ist der erste Schritt, eine Anzahlung zu leisten, damit die Immobilie vom Markt genommen wird.  Das variiert von Immobilie zu Immobilie - abhängig vom Preis - aber beträgt normalerweise mindestens 6.000 €.

2. Schritt: Die Vorvereinbarung - Cotrato privado de compraventa

Wir empfehlen unseren Kunden immer, einen Rechtsanwalt zum Erwerb der Immobilie zu Rate zu ziehen und können Ihnen verschiedene, Englisch sprechende Rechtsanwälte in Barcelona empfehlen.

Es sei denn, Sie zahlen vollständig und sofort in bar, müssen Sie einen Contrato privado de compraventa (es handelt sich dabei um einen vorläufigen Kaufvertrag) abschließen. Dabei handelt es sich um eine einfache Vereinbarung, bei welcher der Verkäufer dem Verkauf der Immobilie und der Käufer dem Kauf der Immobilie zum vereinbarten Preis zustimmt. Dieser Vertrag enthält normalerweise alle relevanten Details wie z. B. die Beschreibung der Immobilie, den Kaufpreis und den Fertigstellungstermin. Zu diesem Zeitpunkt wird von Ihnen die Anzahlung von mindestens 10 % des vereinbarten Kaufpreises erwartet. 

Der Vertrag schließt normalerweise eine Klausel über den Optionspreis (señal o arras) mit ein.  Sollte der Verkäufer vom Verkauf zurücktreten, sind Sie berechtigt, das Doppelte Ihrer geleisteten Anzahlung als Entschädigung einzufordern; sollten Sie vom Kauf zurücktreten, gilt Ihre Anzahlung normalerweise als verloren.  Natürlich können der Käufer und Verkäufer, wenn gewünscht, auf eine andere Art von Vereinbarung zurückgreifen.

Vor Vertragsabschluss sollten die folgenden Kontrollen durchgeführt werden:

(a)     Überprüfung des Planungsstandes

(b)     Überprüfung des Titels und ob die Hypothek schuldenfrei verkauft wird 

 

3. Schritt: Entgültiger Vertrag - Escritura de compraventa

Bei Datum des Vertragsabschlusses müssen der Rest des Kaufpreises (Verkaufspreis minus Anzahlung) und alle vom Käufer zu zahlenden Gebühren bezahlt werden.

Der Verkäufer und Käufer unterschreiben dann den Vertrag Escritura de compraventa, welcher der Eigentumsurkunde der Immobilie gleichzusetzen ist. Der Käufer erhält dann die öffentliche Verkaufsurkunde (escritura) im Beisein eines öffentlichen Notars, welche die Übergabe bestätigt. Danach wird eine Kopie ans Finanzamt und das Eigentumsregister weitergeleitet. Der öffentliche Notar in Spanien ist eine Amtsperson, die als Zeuge für den Kaufvertrag benötigt wird. Nichtsdestotrotz wird empfohlen, sich professionellen, unabhängigen gesetzlichen Rat zum Schutz Ihrer eigenen Interessen einzuholen.

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